Gemeindewahl 2025

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Am Sonntag, 16. März 2025 finden die Wahlen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie zur Gemeindevertretung statt. Neben der Möglichkeit, die Stimme im Wahllokal abzugeben, haben die Wahlberechtigten auch die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte im Rahmen der Briefwahl die Stimme abzugeben. Die Wahlkarten können online seit 2. Jänner 2025 unter www.meinewahlkarte.at beantragt werden.

Wahlberechtigt sind sowohl österreichische Staatsbürger:innen als auch Unionsbürger:innen, die ihren Hauptwohnsitz in Schröcken haben und am Wahltag das 16. Lebensjahr beendet haben.


Auflegung der Wählerverzeichnisse inkl. Berechtigungsverfahren

Die Wählerverzeichnisse liegen von 20. Jänner bis einschließlich 29. Jänner 2025 im Gemeindeamt Schröcken zur öffentlichen Einsicht auf. Von Montag bis Freitag kann von 08.30 bis 12.00 Uhr Einsicht genommen werden. 

Innerhalb der Einsichtsfrist kann jede:r Einwohner:in in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen, um zu prüfen ob sie/er selbst aufgenommen wurde oder vermeintlich Nichtwahlberechtigte aufgenommen wurden. Zu möglichen Fehlern kann ein Berichtigungsantrag gestellt werden.

Eine Überprüfung der eigenen Eintragung kann auch mittels ID-Austria online unter https://citizen.bmi.gv.at/ erfolgen.

Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind keine Änderungen im Wählerverzeichnis mehr möglich.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Wer am Wahltag seine Stimme nicht in seinem Wahllokal abgeben kann, hat dennoch die Möglichkeit zu wählen. Mit einer eigens beantragten Wahlkarte kann bequem per Briefwahl gewählt werden. Das gilt auch, wenn man sich zum Wahltag im Ausland aufhält. Die Beantragung einer Wahlkarte ist seit 2. Jänner 2025 möglich. Die Aus- und Zustellung selbst kann allerdings erst ab 24. Februar 2025 nach Vorliegen der Stimmzettel erfolgen.

Die Wahlkarte kann wie folgt beantragt werden:

  • Persönliche im Gemeindeamt Schröcken
  • Postalisch unter der Adresse, Gemeindeamt Schröcken, Heimboden 2, 6888 Schröcken 
  • Elektronisch unter der Internetadresse www.meinewahlkarte.at oder per E-Mail unter gemeinde@schroecken.at 

Die Wahlkarte kann nur persönlich im Gemeindeamt – bis zum 14. März 2025, 12.00 Uhr, unter Beibringung eines Identitätsnachweises, beantragt werden. Wenn möglich, ist die unterschriebene Anforderungskarte für eine Wahlkarte (eigener Abschnitt des zugestellten Folders „Amtliche Mitteilung – Wahlunterlagen Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025" mitzubringen.

Postalisch oder auf elektronischem Weg kann die Wahlkarte spätestens bis zum 12. März 2025 beantragt werden. Auch bei einer postalischen bzw. elektronischen Beantragung ist der Identitätsnachweis unbedingt notwendig (z.B. durch das Mitsenden einer Kopie des Reisepasses, durch Angabe Ihrer Passnummer oder anderen geeigneten Unterlagen).

Die telefonische Anforderung einer Wahlkarte ist leider nicht möglich!

Obwohl eine postalische oder elektronische Anforderung zwar gesetzlich bis 12. März 2025 vorgesehen und möglich ist, raten wir von einer so späten Anforderung unbedingt ab, da derart spät angeforderte Wahlkarten möglicherweise nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden und damit keine Stimmabgabe mehr möglich wäre.

Am sichersten und einfachsten kann die Wahlkarte entweder direkt im Gemeindeamt abgeholt, oder unter der Internetadresse www.meinewahlkarte.at bestellt werden.

Wird eine Wahlkarte ausgestellt, so kann die Wählerin oder der Wähler ohne diese Wahlkarte nicht mehr an der Wahl teilnehmen, bzw. das Stimmrecht ausüben. Eine zweite Wahlkarte darf – egal aus welchem Grund – auf keinen Fall ausgestellt werden.

Wie wähle ich per Briefwahl?

Das Wählen per Briefwahl mit einer Wahlkarte ist sehr einfach. Dazu müssen die amtlichen Stimmzettel zusammen mit dem neutralen Wahlkuvert der Wahlkarte entnommen und ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Stimmzettel sind beide in das eine, neutrale Wahlkuvert und anschließend in die Wahlkarte zu legen. Die Wahlkarte muss zugeklebt werden. Auf der Wahlkarte ist durch die eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurden.  Anschließend ist die Wahlkarte rechtzeitig an das Gemeindeamt Schröcken zu übermitteln oder direkt in den Briefkasten beim Tourismusbüro Schröcken einzuwerfen.

Wichtige Hinweise

  • Mit einer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme in keinem anderen Wahllokal Vorarlbergs abgeben. 
  • Und Briefwahlkarten können am Wahlsonntag nicht im Wahllokal abgegeben werden.

Mit 16 bei der Gemeindewahl mitbestimmen

Bei der Gemeindewahl am 16. März 2025 können auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen gehen. Sie müssen österreichische oder EU-Staatsbürger sein und am Stichtag, das ist der 30. Dezember 2024, in Schröcken ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben. Das 16. Lebensjahr müssen sie spätestens am Wahltag vollendet haben. Jede und jeder Wahlberechtigte kann auch eine Wahlkarte beantragen, sollte es nicht möglich sein, am Wahltag das vorgesehene Wahllokal zu besuchen. Sie können damit bequem per Briefwahl Ihre Stimme abgeben.


Kundmachungen zur den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2025

Alle Kundmachungen und Ausschreibungen zu den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2025 sind hier abrufbar.

20.01.2025